Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 13 SF 35/11 AB (AS)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,124000
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 13 SF 35/11 AB (AS) (https://dejure.org/2011,124000)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.08.2011 - L 13 SF 35/11 AB (AS) (https://dejure.org/2011,124000)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. August 2011 - L 13 SF 35/11 AB (AS) (https://dejure.org/2011,124000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,124000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 13 SF 35/11
    Das Institut der Richterablehnung - u. a. wegen der hier interessierenden Besorgnis der Befangenheit i. S. des § 60 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i. V. m. § 42 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) - dient dazu, Richter von der Richterbank fernzuhalten, die dem rechtlich zu würdigenden Sachverhalt und den daran Beteiligten nicht mit dem erforderlichen Abstand des unbeteiligten und daher am Ausgang des Verfahrens uninteressierten "Dritten" gegenüberstehen (BVerfG, Beschl. v. 5.10.1977 - 2 BvL 10/75 - , BVerfGE 46, 34(37) = JZ 1977, 792(793) m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 13 SF 35/11
    Ein Befangenheitsgrund i. S. des § 60 Abs. 1 Satz 1 SGG i. V. m. § 42 Abs. 2 ZPO ist dann anzunehmen, wenn ein objektiv vernünftiger Grund gegeben ist, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus befürchten lassen kann, die Richterin werde nicht sachlich unparteiisch entscheiden (Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2007, Rdn. 10 zu § 42 m. w. Nachw. ; s. auch BVerfG, Beschl. v. 10.5.2000 - 1 BvR 539/96 - , BVerfGE 102, 123(125)).
  • BSG, 31.07.1985 - 9a RVs 5/84

    Unparteilichkeit eines Richters - Sprungrevision - Zustimmungserklärung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 13 SF 35/11
    Dabei verlangt das Gesetz, dass individuelle, auf die Person der abgelehnten Richterin bezogene Gründe dargelegt und glaubhaft gemacht werden (§§ 44 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO), die das subjektive Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Richterin rechtfertigen könnten (vgl. BSG, Beschl. v. 31.7.1985 - 9 a RVs 5/84 -, ">60%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1500 § 60 Nr. 3 SGG = Breith.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht